Ohne Genehmigung kein Transport!

Genehmigungsservice

Das notwendige Einholen von Genehmigungen Beschaffung von Genehmigungen nach § 70 StVZO und § 29 und §46 StVO erledigen wir auf Wunsch für Sie.

Auch für die Baustellensicherung kümmern wir uns um die erforderliche Anordung und Sondernutzung.